An Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz
und Herrn Vizekanzler Heinz-Christian Strache

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!
Sehr geehrter Herr Vizekanzler!

Über die Schädlichkeit des Rauchens und des Passivrauchens herrscht seit vielen Jahren kein Zweifel. Ebenso steht aus wissenschaftlicher Sicht die Sinnhaftigkeit von Rauchverboten zum Schutz der Menschen außer Frage. Umso bestürzter sind wir, die österreichischen Lungenfachärzte, über die von Ihnen angekündigte Aufhebung des für Mai 2018 bereits beschlossenen generellen Rauchverbots in der Gastronomie. Sie schlagen damit alle Warnungen der Wissenschaft in den Wind und sind dabei, einen Schritt zu setzen, der nachweislich Menschenleben und viel Geld kosten wird.

Sie führen an, dass durch ein Rauchverbot in der Gastronomie Bürger* bevormundet würden. Wir setzen dem entgegen: Es ist aber sehr wohl Aufgabe der Regierung, die Bürger zu schützen. Ihrer Argumentation zufolge würden Raucher durch das geplante Rauchverbot in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Was aber ist mit dem Recht der Nichtraucher?

In demokratischen Gesellschaften herrscht darüber Konsens, dass jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, soweit er nicht gegen die Rechte anderer verstößt. Die von Ihnen geforderte „Freiheit“ der Raucher geht aber zulasten anderer. Denn durch die Aufhebung des Rauchverbotes wird – durch das Passivrauchen – Menschen potenziell das Recht auf körperliche Unversehrtheit genommen. Ebenso wie Menschen in Österreich ein Recht auf gesundes, unbelastetes Trinkwasser haben, haben sie ein Recht auf gesunde, rauchfreie Luft!

Solange dieses Recht der Nichtraucher nicht gewährleistet ist, sehen wir als Lungenfachärzte es als unsere Aufgabe an, Sie mit Nachdruck – und wenn es sein muss auch immer wieder – auf die Gefahren und Konsequenzen der geplanten Änderung hinzuweisen und Ihnen die zahlreichen positiven Effekte, die ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bringen würde, aufzuzeigen.

Einige Fakten:

  • Mehr als 10.000 Menschen sterben jedes Jahr in Österreich als Folge des Rauchens, rund 1.000 nachweislich an den Folgen des Passivrauchens. Es sterben in Österreich also mehr Menschen an der Belastung durch Passivrauch als durch Verkehrsunfälle!
  • Die chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD), bei der die Menschen schlussendlich einen qualvollen Erstickungstod erleiden, wird zu ca. 90% durch Rauchen bedingt, ebenso der Lungenkrebs. Rauchen ist überhaupt bei einem Drittel aller Krebsarten kausal für deren Entstehen mitverantwortlich. Von Krebserkrankungen des Mund- und Rachenraums bis hin zum Blasenkrebs.
  • Raucher erleiden signifikant häufiger kardiovaskuläre Erkrankungen bis hin zu einem Verschluss der Beinarterien, einem Herzinfarkt und einem Schlaganfall.
  • Frauen, die selbst rauchen oder während der Schwangerschaft Passivrauch ausgesetzt sind, erleiden deutlich häufiger Frühgeburten mit allen Konsequenzen für die Kinder: Geringere Körpergröße, nicht ausgereifte Lunge.
    Der Zustand der Lunge in der Kindheit hat neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge enorme Auswirkungen auf die Lungengesundheit im Erwachsenenalter: Kinder mit einer gesunden Lunge sind als Erwachsene deutlich seltener von Lungenerkrankungen betroffen und haben eine deutlich höhere Lebenserwartung. Wird die Lunge aber in frühen Jahren geschädigt, so treten beim Erwachsenen vermehrt Lungenerkrankungen auf, die die Lebenserwartung drastisch reduzieren können. Daher kommt dem Schutz der kindlichen Lunge ein besonders hoher Stellenwert zu.

Rauchverbote in der Gastronomie bringen zahlreiche gesundheitliche Benefits:

  • Wissenschaftlich eindeutig geklärt ist, dass Rauchverbote zu einem Rückgang des Rauchens sowohl in der Gesamtbevölkerung als auch im Jugendalter, in dem das Rauchen besonders negative Auswirkungen auf den Körper hat, führen. Durch Rauchverbote beginnen weniger Menschen zu rauchen und mehr Menschen geben ihre Sucht auf. Dadurch entstehen weniger Lungen- und andere Krebs- und COPD-Neuerkrankungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen. Insbesondere auf Kinder hat diese Maßnahme günstige Auswirkungen: So kommt es beispielsweise zu weniger Krankenhausaufnahmen wegen kindlichem Asthma. Rauchverbote bewirken aber auch einen besseren Schutz des ungeborenen Kindes vor den negativen Auswirkungen des Aktiv- & Passivrauchens der Mutter.
  • Weiters zeigen Daten aus Irland, Schweiz und Italien eindeutig, dass es durch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie bei Aktiv- wie bei Passivrauchern zu einer raschen Reduktion von kardiovaskulären Ereignissen bis hin zum Herzinfarkt kommt.
  • Laut Umfragen begrüßt übrigens auch die Mehrheit der Raucher Rauchverbote in der Gastronomie. Denn für viele Raucher ist das Rauchverbot auch eine Motivation zum Rauchstopp bzw. hilft Aufhörwilligen bei ihrem Vorhaben. Dies bestätigen auch internationale Erfahrungen – als Folge eines Rauchverbots in der Gastronomie wird auch zu Hause weniger geraucht, was noch einen weiteren positiven Side-Effekt hat: Wenn die Eltern nicht rauchen, wirkt sich das auch positiv auf das spätere Rauchverhalten der Kinder aus.
  • Abgesehen vom menschlichen Leid überwiegt auch ökonomisch der Benefit des Rauchverbots bei weitem eine mögliche Reduktion der Einnahmen durch die entfallene Tabaksteuer: weniger Krankenstandstage, weniger Invalidität, längere Berufszeiten, weniger Kosten für das Gesundheitssystem.

All dies wird durch die geplante Aufhebung des 2015 – auch von Ihnen, Herr Bundeskanzler, – beschlossenen generellen Rauchverbots in der Gastronomie nun leichtfertig aufgegeben!

Auch wenn ein generelles Rauchverbot bis 18 Jahre sehr zu begrüßen ist, und auch die – von der ÖGP schon lange gestellte – Forderung nach einem Rauchverbot im Auto, wenn Minderjährige mitfahren, umgesetzt wird, und wenn sich Kinder und Jugendliche in Zukunft nicht mehr im Raucherbereich von Lokalen aufhalten dürfen, sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gastronomie in den Raucherbereichen nach wie vor ungeschützt dem Passivrauch ausgesetzt. Und auch die negative Vorbildwirkung bleibt bestehen: Wenn Ausgehen und gemütliches Beisammensein automatisch mit Zigarettenrauch assoziiert wird, lässt dies Jugendliche viele eher selbst zur Zigarette greifen.

Mit dem Kippen des generellen Rauchverbotes in der Gastronomie verzichten Sie ganz bewusst auf die erwartbaren vielfältigen positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen in Österreich. Das Aus für das generelle Rauchverbot in der Gastronomie ist aus unserer Sicht ein schwerer Fehler mit weitreichenden Konsequenzen!

In diesem Sinne behalten wir uns für den Fall einer tatsächlichen Aufhebung des ursprünglich beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie ab 1. Mai 2018 direktdemokratische Initiativen zur Beibehaltung dieser Regelung vor bzw. werden wir solche Initiativen tatkräftig unterstützen!

Für die Österreichische Gesellschaft für Pneumologie:

Prim. Univ.-Prof. Dr. Peter Schenk, MSc, MBA
Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie
Vorstand der Abteilung für Pulmologie, Landesklinikum Hochegg

Prim. Univ.-Prof. Dr. Ernst Eber
Vize-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie
Leiter der Klinischen Abteilung für Pädiatrische Pulmonologie und Allergologie
Vorstand der Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde
Medizinische Universität Graz

Em. Prim. Univ.-Prof. Dr. Meinhard Kneussl
Past-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie
Ehem. Vorstand der 2. Medizinischen Abteilung mit Pneumologie, Wilhelminenspital Wien, Medizinische Universität Wien

Prim. Priv.-Doz. Dr. Bernd Lamprecht
Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie
Vorstand der Klinik für Lungenheilkunde
Kepler Universitätsklinikum Linz

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Brief teilweise auf eine gendergerechte Schreibweise verzichtet. Sofern nicht anders vermerkt, gelten alle Bezeichnungen für beide Geschlechter.

 

Kontakt

Prim. Univ.-Prof. Dr. Peter Schenk, MSc, MBA
Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie
Vorstand der Abteilung für Pulmologie, Landesklinikum Hochegg
Hocheggerstraße 88
2840 Hochegg
Tel.: +43-(0)2644-6300-21210
E-Mail: peter.schenk@hochegg.lknoe.at

 

Prim. Priv.-Doz. Dr. Bernd Lamprecht
Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie
Vorstand der Klinik für Lungenheilkunde
Kepler Universitätsklinikum
Med Campus III.
Krankenhausstraße 9
4021 Linz / Austria
Tel.: +43 (0)5 7680 83 – 0

 

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